1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen
und Waren der MB NEO GmbH, Celler Straße 108, 38114 Braunschweig (nachfolgend „wir“
oder „Jelena Studio“). „Jelena Studio“ ist eine Marke der MB NEO GmbH.
Sie gelten insbesondere für:
- Verkauf von Brautmode und Abendmode
- Anfertigung von Maßanzügen und Maßhemden
- individuell angefertigte Kleidungsstücke
- Änderungs- und Reparaturarbeiten an Kleidungsstücken
Mit der Beauftragung einer Leistung bzw. dem Kauf einer Ware gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
2. Vertragsschluss in den Geschäftsräumen
Alle Verträge kommen ausschließlich durch ein persönliches Gespräch in unseren
Geschäftsräumen in Braunschweig zustande. Eine verbindliche Beauftragung oder
Bestellung über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über unser
Terminbuchungssystem erfolgt nicht; diese Wege dienen ausschließlich der
Terminvereinbarung und der Anbahnung.
Da Verträge ausschließlich in den Geschäftsräumen geschlossen werden, handelt es sich
weder um Fernabsatzverträge noch um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht daher nicht. Ergänzend gilt die
Widerrufsbelehrung.
3. Terminvereinbarung
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Sollte ein Termin unsererseits
aus wichtigen Gründen, beispielsweise Krankheit oder unvorhersehbaren Umständen, nicht
stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten.
4. Preise, Anzahlung und Zahlung
Der Preis wird vor Auftragserteilung bzw. vor dem Kauf vereinbart und mitgeteilt.
Bei allen Aufträgen und Bestellungen – insbesondere Maßanfertigungen, Braut- und
Abendmodebestellungen sowie Käufen, bei denen eine anschließende Änderung erfolgt –
wird mit Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten
Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag wird bei Übergabe bzw. Abholung des Kleidungsstücks
bezahlt.
Wird eine vorhandene Ware sofort mitgenommen, ohne dass eine Bestellung oder Änderung
erforderlich ist, ist der vollständige Betrag sofort fällig.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kartenzahlung.
5. Verkauf von Braut- und Abendmode
Der Kauf eines Kleidungsstücks und eine etwaige Änderung oder individuelle Anfertigung
sind zwei voneinander unabhängige Leistungen, die gesondert besprochen und getrennt in
Rechnung gestellt werden. Eine Änderung ist optional; ein Kleidungsstück kann auch ohne
Anpassung erworben werden.
Wird ein Kleidungsstück auf Kundenwunsch bestellt oder nach dem Kauf in unserer
hauseigenen Schneiderei geändert, gilt hinsichtlich Anzahlung und Zahlung Ziffer 4.
6. Maßanzüge, Maßhemden und individuelle Anfertigungen
Maßanzüge, Maßhemden und weitere individuelle Anfertigungen werden als individuell nach
Kundenvorgaben gefertigte Einzelstücke hergestellt. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt ein
persönliches Auftragsgespräch.
Da es sich um Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation handelt, sind ein Widerruf,
Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Abbruch des
Auftrags nach Beginn der Fertigung wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet, da
bereits Material- und Arbeitskosten entstanden sind.
Änderungen oder Anpassungen, die bei der finalen Anprobe akzeptiert oder auf Wunsch des
Kunden vorgenommen werden, gelten mit Übergabe als abgenommen.
7. Änderungs- und Reparaturarbeiten
Bei Änderungs- und Reparaturarbeiten wird der Auftrag vor Ort aufgenommen. Der Kunde
erhält eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Angaben zum Auftrag.
Für Änderungs- und Reparaturarbeiten nennen wir vor Beginn der Arbeiten einen
unverbindlichen Richtpreis. Dieser beruht auf unserer Erfahrung und dient der ersten
Orientierung; er stellt keine verbindliche Festpreiszusage dar. Die Abrechnung erfolgt
nach dem tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand zu dem im Auftragsgespräch vereinbarten
Stundensatz zuzüglich etwaiger Materialkosten.
In der Regel entspricht der tatsächliche Aufwand dem genannten Richtpreis. Zeichnet sich
während der Bearbeitung ab, dass der Richtpreis voraussichtlich erheblich überschritten
wird, informieren wir den Kunden rechtzeitig vor Durchführung der weiteren Arbeiten und
stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.
Abnahme bei Abholung
Mit der Abholung und Bezahlung der bearbeiteten Kleidung gilt die Arbeit als geprüft und
abgenommen. Dem Kunden wird empfohlen, Passform und Ausführung vor Verlassen des
Geschäfts zu prüfen. Spätere Beanstandungen richten sich nach Ziffer 9 (Reklamationen).
Haftung bei Änderungen
Änderungsarbeiten werden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Bei der Bearbeitung von bereits
getragenen oder älteren Kleidungsstücken können jedoch Materialverschleiß, Vorschäden oder
versteckte Schwachstellen auftreten. Für Schäden, die auf Materialbeschaffenheit, Alter,
Verschleiß oder bereits vorhandene Vorschäden zurückzuführen sind, kann keine Haftung
übernommen werden. Bei besonders empfindlichen oder hochwertigen Kleidungsstücken wird
empfohlen, dies vor Auftragserteilung mitzuteilen.
8. Abholung, Abnahme und Zahlung
Fertiggestellte, bestellte oder erworbene Kleidungsstücke sind zum vereinbarten Termin
abzuholen, abzunehmen und vollständig zu bezahlen. Ist eine Abholung zum vereinbarten
Termin nicht möglich, ist eine rechtzeitige Verschiebung nach Absprache möglich.
Abnahme bei Abholung
Mit der Abholung und Bezahlung der bearbeiteten Kleidung gilt die Arbeit als geprüft und
abgenommen. Dem Kunden wird empfohlen, Passform und Ausführung vor Verlassen des
Geschäfts zu prüfen. Spätere Beanstandungen richten sich nach Ziffer 9 (Reklamationen).
Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises besteht unabhängig
vom Zeitpunkt der Abholung. Holt der Kunde das Kleidungsstück nicht zum vereinbarten oder
einem einvernehmlich verschobenen Termin ab, gerät er in Annahme- und Zahlungsverzug.
Der Restbetrag wird in diesem Fall zur Zahlung fällig.
Für die weitere Aufbewahrung nach Eintritt des Verzugs können wir ein angemessenes
Lagerentgelt berechnen. Wir sind berechtigt, die uns gesetzlich zustehenden Rechte
geltend zu machen, insbesondere die Zahlung und Abnahme einzufordern sowie nach
vorheriger Benachrichtigung und angemessener Fristsetzung die gesetzlich zulässigen
Schritte zur Durchsetzung unserer Ansprüche und zur Verwertung des Kleidungsstücks
einzuleiten.
9. Reklamationen und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel an Änderungsarbeiten
sollten innerhalb von sieben Tagen nach Abholung mitgeteilt werden; die gesetzlichen
Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Bei berechtigten Beanstandungen nehmen wir
eine angemessene Nachbesserung vor.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch für die Haftung für
Erfüllungsgehilfen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind
wir weder verpflichtet noch bereit.
Stand: Oktober 2026